AGB

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AGB

Medicus Staufen Baris Etyemez & Metehan Kabacan GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen, geltend zwischen Medicus Staufen und von Medicus Staufen vermittelten Arbeitgebern.

1. Geschäftstätigkeit 

Deutschland weist im Gesundheitsweisen einen gravierenden Mangel an Fachkräften auf. Um dringend benötigte Stellen mit qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu besetzen, trat am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht sowohl qualifizierten akademischen wie nichtakademischen Fachkräften mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die beschleunigte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. 

Auf dieser gesetzlichen Grundlage betreibt Medicus Staufen die Personalvermittlungen in- und ausländischer Fachkräfte in das deutsche Gesundheitswesen. 

*** Es wird keine Arbeitnehmerüberlassung angeboten. ***

Medicus Staufen arbeitet vielmehr als Direktvermittlungsagentur. Sie vermittelt in- und ausländische Fachkräfte in alle Bereiche der ambulanten Versorgung, des Krankenhaussektors sowie der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen, ferner in die Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege sowie in Apotheken. 

Medicus Staufen nutzt hierbei die bestehenden Kontakte und das Vertrauen seiner bisherigen Partner im deutschen Gesundheitswesen und bedient vorrangig deren dringenden Bedarf an Fachkräften. Medicus Staufen ermittelt ferner den Bedarf und die Bereitschaft weiterer Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens und schafft neue Geschäftsbeziehungen.  

2. Leistungen von Medicus Staufen für seine Partner aus dem deutschen Gesundheitswesen. 

Medicus Staufen erstellt in Gesprächen vor Ort eine Bedarfsanalyse für seine deutschen Partner im Gesundheitswesen.  

Im Ergebnis dessen ermittelt und prüft Medicus Staufen zum jeweiligen Bedarf geeignete Fachkräfte als Bewerber vorrangig aus der Türkei, ferner aus Rumänien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Albanien, Serbien, Kosovo, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, und des weiterem aus dem EU-Inland und dem EU-Ausland.

Medicus Staufen teilt sodann dem Partner anonymisiert mit, dass geeignete Bewerber ermittelt und geprüft worden seien. Erklärt im Anschluss daran der Partner seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Medicus Staufen, unterzeichnen die Parteien eine bindende Absichtserklärung mit der wechselseitigen Verpflichtung, vorrangig bis zum Abschluss einer Vermittlung oder deren endgültigen Scheitern nur mit dem Partner zusammenzuarbeiten, Stillschweigen über alle Geschäftsvorgänge zu wahren und die im Zuge der Zusammenarbeit entstandenen Kontakte und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. 

Hat sich ein geeigneter Bewerber zur Arbeitsaufnahme in Deutschland bei Medicus Staufen gemeldet, schließt dieser mit Medicus Staufen einen individuellen Vermittlungsvertrag. Der Bewerber stellt hierbei Medicus Staufen alle ihm verfügbaren und zur Vermittlung erforderlichen Nachweise seiner beruflichen Qualifikation und Laufbahn zur Verfügung und bevollmächtigt Medicus Staufen, in seinem Namen alle zur Bewerbung erforderlichen Erklärungen abzugeben. 

Medicus Staufen legt dem Partner mit der auf ihn ausgestellten Vollmacht die genannten Qualifikations-nachweise von demnach geeigneten Bewerbern vor und vermittelt und betreut online/offline die Bewerbungsgespräche.

Hat sich der Partner von der grundsätzlichen Eignung eines bestimmten Bewerbers überzeugt, konkretisieren die Parteien sodann die bindende Absichtserklärung im Sinne eines spezifizierten Vermittlungsauftrags für diese Fachkraft. 

Medicus Staufen übernimmt sodann die Information und Beratung der Fachkraft über die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsverfahren bei der Einwanderung nach Deutschland. Medicus Staufen arbeitet hierbei mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit zusammen, um alle Integrationsangebote wie etwa spezielle Berufssprachkurse zu vermitteln und das Verwaltungsverfahren zu optimieren. Zu diesem Zweck leistet Medicus Staufen. die Prüfung aller Unterlagen, sie betreut die Abwicklung des Anerkennungsverfahrens, das Visumsverfahren nebst Terminen bei den Konsulaten, die beglaubigte Übersetzung der Dokumente, die Arbeitgebersuche und Vermittlung des Arbeitsplatzes, die Vorbereitung und Begleitung von Bewerbungsgesprächen, die Aushandlung von Vertragskonditionen und die Prüfung des Arbeitsvertrages. 

Der Bewerber erteilt dem Partner eine Vollmacht, bei der zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Deutschland einzuleiten, um die Dauer bis zur Erteilung des Einreisevisums deutlich zu verkürzen. Er bevollmächtigt Medicus Staufen sowie den Arbeitgeber, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation der Fachkraft durchzuführen, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen zu prüfen. 

Der Bewerber erklärt mit dieser Vollmacht sein Einverständnis, dass zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde eine Vereinbarung geschlossen wird, welche die Bevollmächtigung und Verpflichtung des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstelle, Konsulat) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und der Fristen beinhaltet. 

Medicus Staufen gewährleistet nicht den Erfolg, jedoch die professionelle und vollständige Bearbeitung der Bewerbung mit dem maximalen Ziel des Erfolges der Bewerbung. 

Die bis zu diesem Stadium der Vermittlung beschriebenen Leistungen sind für den Partner kostenfrei. Der Partner trägt jedoch die Gebühren für das Anerkennungsverfahren. 

3. Verpflichtungen des Partners

Sofern sich im Zuge der Vermittlungstätigkeit von Medicus Staufen weitere Bewerbungen ergeben, verpflichtet sich der Partner, diese ausschließlich über M.St. abzuwickeln. 

Der Partner legt gegenüber Medicus Staufen alle mit der Fachkraft vereinbarten Vertragsbeziehungen einschließlich der Lohnabrechnungen offen. Medicus Staufen ist auch insofern zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen den Partner und der Fachkraft erhält Medicus Staufen gegen Rechnungsstellung eine individuell zu vereinbarende Vermittlungsprovision in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Jahresbruttogehalts zuzüglich MwSt. Der volle Betrag der Provisionssumme ist binnen 10 Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zu zahlen.

4. Ergänzende rechtliche Vereinbarungen

Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht einzelvertraglich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners gelten nur, sofern sie ausdrücklich akzeptiert worden sind und ferner nicht im Widerspruch zu den vorstehenden Geschäftsbedingungen stehen. 

Für alle rechtsverbindlichen Erklärungen wird Schriftform vereinbart. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Ungeachtet des Leistungsortes einzelner Leistungen wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Als Gerichtsstand wird Uhingen vereinbart.

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